Newsletter 02/2021

Nutzerschutz

Telekom-Regulator entscheidet: Einseitige Entgelt­erhöhungen von sparfon und primacall sind unwirksam!

Die Telekomregulierungsbehörde RTR hatte am 24. März 2021 gegen die Betreiber sparfon GmbH und primacall GmbH Aufsichtsverfahren eingeleitet. Hintergrund dafür war, dass sowohl sparfon als auch primacall Entgelte bei ihren Produkten zum Nachteil der Kundinnen und Kunden erhöht hatten, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige der Tarifänderung an die Regulierungsbehörde vorzunehmen.

  • Am 16.11.2020 änderte die sparfon GmbH die Bezeichnung des Tarifs „sparfon start spezial 1G“ auf „sparfon start spezial BK“ und erhöhte zugleich das monatliche Grundentgelt von 4,95 Euro auf künftig 9,95 Euro.
  • Am 13.11.2020 änderte die primacall GmbH die Bezeichnung des Tarifs „allnet superflat at“ auf „allnet superflat at BK“ und erhöhte zugleich das monatliche Grundentgelt von 29,95 Euro auf künftig 34,95 Euro.

Bei einer Verschlechterung von Vertragsbedingungen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kundinnen und Kunden ihre Verträge kostenlos kündigen können. Telekombetreiber müssen in diesen Fällen über die Möglichkeit des kostenlosen Kündigungsrechts informieren. Beide Unternehmen hielten die mit den Tarifänderungen gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden nicht ein.

Beiden Betreibern wurde nun per Abstellungsbescheid vom 15. Juni 2021 aufgetragen, die rechtswidrig eingehobenen Entgelte zurückzahlen. Die Bescheide sind auf der Website der RTR veröffentlicht.

 

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