Newsletter RTR.Telekom.Post

  • Newsletter
    01/2023
  • Datum
    22.03.2023

Konsultation ZIB-V 2023 abgeschlossen

(von Martin Lukanowicz)

Am 28.02.2023 endete die Frist zur Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung. Bis zu diesem Termin sind sechs Stellungnahmen von Interessenvertretungen und TK-Unternehmen eingelangt. Gründe für die Novellierung der ZIB-V 2019 waren einerseits notwendige Anpassungen aufgrund des TKG 2021 und Anpassungen, die sich aus den Erfahrungen des Betriebs der Informationsstelle in den letzten Jahren ergeben haben.

Wesentliche Änderungen der neuen Verordnung im Vergleich zur ZIB-V 2019 werden, unter Berücksichtigung der eingebrachten Stellungnahmen, sein:

  • Ein um Anbieter von Kommunikationsdiensten erweiterter Kreis der Meldepflichtigen.
  • Angaben zu erbrachten Diensten auf dem eigenen Netz und den/die Vertragspartner (Hostnetz) für den Bezug der Vorleistung auf fremden Netzen, um die neuen Anforderungen aus § 84 Abs 7 TKG 2021 erfüllen zu können (Anlage 3 ZIB-V).
  • Zusätzliche Abfrage der normalerweise zur Verfügung stehenden Bandbreite der versorgten Fläche (Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite), getrennt nach Mobilfunktechnologien unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist.
  • Erweiterung der Bandbreitenkategorien der aktiven Anschlüsse (Nachfrageseite, Anlage 2) hinsichtlich symmetrischer Bandbreiten.
  • Redaktionelle Klarstellungen in der Verordnung und den erläuternden Bemerkungen.

Insbesondere die Aufnahme der Kategorie "normalerweise zur Verfügung stehenden Bandbreite im Mobilfunk" sollte den Endkund:innen eine bessere Vergleichbarkeit von Mobilfunkprodukten mit der täglichen Praxis ermöglichen.


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