BEREC und Roaming
Schon vor dem Plenum wurden die "BEREC Wholesale Roaming Guidelines" beschlossen. Diese Leitlinien für Großkundenroaming ersetzen jene von 2017 und berücksichtigen nun die Änderungen, die durch die neue Roaming-Verordnung (EU) 2022/612 vom 6. April 2022 eingeführt wurden. Die neuen BEREC-Guidelines sind nicht bindend, müssen aber von den nationalen Regulierungsbehörden bei der Anwendung der Verordnung weitestgehend berücksichtigt werden. Das ist beispielsweise bei der Beilegung von Streitigkeiten der Fall. Die Richtlinien ergänzen die "BEREC Retail Roaming Guidelines", also die Richtlinien zum Endkunden-Roaming, die im Rahmen des 4. Plenums im Dezember beschlossen werden.
Abbildung 01: Beim dritten BEREC-Plenum des Jahres in Salzburg standen unter anderem das "Sending Party Network Pays"-Prinzip, das 5G-Ökosystem sowie Tarif- und Angebotsvergleiche auf dem Programm.
Inhaltlich geht es beim Roaming von Großkunden vor allem um die Verpflichtung von Mobilnetzbetreibern allen angemessenen Anträgen auf Wholesale-Roamingzugang nachzukommen. Das gilt sowohl für direkten Wholesale-Roamingzugang als auch Wholesale-Roamingzugang für den Weiterverkauf. In allen Fällen muss der bereitgestellte Zugang es den Roaminganbietern ermöglichen, die im Inland angebotenen Endkunden-Mobilfunkdienste nachzubilden, sofern dies technisch machbar ist. Dies gilt für alle EU-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen (wenn entsprechend umgesetzt).
BEREC und das "Sending Party Network Pays"-Prinzip
BEREC nimmt in einem ersten Dokument auch zur öffentlichen Diskussion Stellung über "direkte finanzielle Beiträge" (mitunter auch als "fair share" bezeichnet) von Inhalts- und Anwendungsanbietern (CAPs) an Internetprovider (ISPs) für die Durchleitung des anfallenden Datenverkehrs durch deren Netze. Darin analysiert BEREC jene Annahmen, die einem solchen "Sending Party Network Pays"-Prinzip zugrunde liegen und gibt auf der Basis früherer Arbeiten seine vorläufige Einschätzung ab: BEREC hat bislang keine Nachweise gefunden, dass die gesetzliche Regelung eines solchen Mechanismus unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktgegebenheiten gerechtfertigt wäre. Vielmehr weist BEREC auf verschiedene Risiken für das Internet-Ökosystem hin, die mit einem solchen Vorschlag einhergehen könnten.
Dabei ist zu betonen, dass es sich um vorläufige Sichtweisen handelt. BEREC konzentriert sich hier nur auf jene zugrundeliegenden Annahmen, die sich auf die Notwendigkeit beziehen, die Vergütungen großer CAPs an ISPs zu regulieren. Angesichts der laufenden Debatte wird sich BEREC weiter mit dem Thema beschäftigen, etwa zu Fragen, ob und wie CAPs zu Netzinvestitionen und zur Entwicklung des Internet-Ökosystems beitragen können. BEREC steht dabei den europäischen Institutionen weiterhin mit seinen Analysen zur Verfügung.
BEREC und das 5G-Ökosystem
In den letzten Monaten hat BEREC in mehreren öffentlichen Konsultationsrunden Gelegenheiten gegeben, sich zur 5G-Wertschöpfungskette und zum Stand des 5G-Ökosystems zu beteiligen. Ein neuer Bericht gibt nun ein Überblick zu den Hauptakteuren im 5G-Ökoystem, über 5G-Leistungsversprechen, Kostenstrukturen und Einnahmequellen.
BEREC unterstreicht die Rolle traditioneller Marktteilnehmenden bei der Einführung von 5G und der Förderung der Nachfrage nach 5G-basierten Produkten. Die Zusammenführung von IT- und Telekommunikationskompetenzen, die für die Bereitstellung von 5G-Produkten erforderlich sind, kann hier aber auch neue Rollen zum Vorschein bringen.
Beleuchtet werden einerseits die technischen Vorteile, die die 5G-Funktionen für die Bereitstellung neuer und/oder verbesserter Produkte bringen; also beispielsweise verbesserte elektronische Kommunikationsdienste (ECS), private 5G-Netzwerke oder edge-computing; andererseits auch die Nachfrageseite mit dem Wachstum von B2B-Produkten und den Lösungen für sogenannte "Verticals". Darüber hinaus hat BEREC die Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb eines 5G-Netzes sowie die Kosten für die „Verticals“ zur Einführung der neuen Technologie untersucht.
Insgesamt kommt BEREC zu dem Schluss, dass sich das 5G-Ökosystem noch in einem frühen Stadium befindet und dass es derzeit keiner spezifischen 5G-Regulierungsmaßnahmen bedarf.
BEREC zu Tarif- und Angebotsvergleichen
In einem weiteren Bericht gibt BEREC Einblicke zu unabhängigen Tarifvergleichsinstrumenten, die Endkund:innen in die Lage versetzen können sollen, verschiedene Internetzugangsdienste, nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste und gegebenenfalls nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste zu vergleichen. Einige Mitgliedstaaten haben bereits solche Vergleichstools oder Zertifizierungsprozesse.
Zum ersten Mal erhebt nun BEREC Informationen in diesem Kontext und beleuchtet unter anderem die Grundlagen zu unabhängigen Vergleichsinstrumenten, schaut sich an, welche Tarifvergleiche bereits in den Mitgliedstaaten angeboten werden sowie welche Zertifizierungsverfahren bereits eingeleitet und/oder abgeschlossen wurden. Dieser Bericht wird nun öffentlich konsultiert.
Die österreichische Regulierungsbehörde steht im intensiven Austausch mit mehreren Anbietern von Tarifvergleichsinstrumenten und eruiert gerade, ob und unter welchen Voraussetzungen deren Vergleichstools zertifiziert werden könnten. Die Sicherstellung der umfassenden gesetzlichen Anforderungen an einen solchen zertifizierten Tarifvergleich hat hierbei oberste Priorität. Vergleichsinstrumente leisten einen wichtigen Beitrag zum Endnutzer:innenschutz und helfen Konsument:innen informierte Entscheidungen über den für sie am besten geeigneten Tarif zu treffen.
BEREC zu ökologischer Nachhaltigkeit
Brandaktuell lädt BEREC außerdem alle Telekommunikationsnetzbetreiber, Diensteanbieter, Gerätehersteller und andere Akteure der IKT-Branche ein, sich bei einer Konsultation zu "Sustainability Indicators for Electronic Communications" zu beteiligen. Sie haben die Gelegenheit BEREC mit Ihren Erfahrungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen und mitzuhelfen, jene Indikatoren und Standards zu identifizieren, die für die Bewertung des ökologischen Fußabdrucks machbar und nützlich sind sowie die Vergleichbarkeit der Umweltauswirkungen der Branche verbessern.
Die Konsultationen und die beim BEREC-Plenum verabschiedeten Dokumente finden Sie auf der BEREC-Webseite.
Unmittelbar vor dem BEREC-Plenum haben sich die Länder Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und Schweiz beim deutschsprachigen Regulierungstreffen ausgetauscht. Themen auf der Tagesordnung waren der 5G-Ausbau, die Vergabe des 26 GHz-Bandes und die Zusammenarbeit gegen Rufnummernmissbrauch.