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    03/2023
  • Datum
    25.10.2023

Sag‘ leise Servus zu 3G: Die Abschaltung der ersten Breitbandmobilfunktechnologie findet statt

(Gregor Goldbacher)

Klare Konturen kristallisieren sich hinsichtlich der Abschaltung von 3G heraus: Alle drei großen Mobilfunkanbieter haben sich bereits öffentlich dazu bekannt (Magenta, A1, Drei). Demnach wird es Ende 2024 in Österreich faktisch kein 3G-Netz mehr geben.

3G ist eine mittlerweile in die Jahre gekommene Mobilfunk-Technologie. Der gleichzeitige Betrieb von 2G, 3G, 4G und 5G stellt einen erheblichen Aufwand für die Mobilfunkanbieter dar, da unterschiedliche Technologien unterschiedlich gewartet werden müssen und ist deswegen zunehmend unwirtschaftlich. Ebenso können die mit der Abschaltung von 3G-Frequenzen frei werdenden Frequenzen für 4G und insbesondere 5G genutzt werden. Diese moderneren Mobilfunkstandards nutzen die nur beschränkt vorhandenen Frequenzen wesentlich effizienter. Der älteste noch aktive Mobilfunkstandard "2G" bleibt hingegen auf absehbare Zeit erhalten, insbesondere weil er für Sprachtelefonie noch eine besondere Bedeutung hat.

Auswirkungen

Die Abschaltung alter Mobilfunk-Technologien wird nicht ohne Auswirkungen für die Nutzer:innen bleiben. Betroffen werden vor allem jene sein, die Endgeräte nutzen, die mangels 4G- oder 5G-Fähigkeit nicht mehr verwendbar sein werden. In diesen Fällen gilt es zu entscheiden, entweder auf ein bisher genutztes Service verzichten zu müssen oder in neue Endgeräte zu investieren. Im großen Bereich der Smartphones wird das weniger problematisch sein, weil diese üblicherweise 4G und 5G unterstützen. 

Rechtliche Aspekte

Vorab gilt es festzuhalten: Kein Anbieter ist verpflichtet, eine bestimmte Technologie aufrecht zu erhalten. Gerade die Telekommunikationsbranche ist von einem raschen technologischen Fortschritt gekennzeichnet und dieser führt unter anderem zur gegenständlichen Problematik. Im Bereich des Mobilfunks sind die Anbieter zwar bestimmten Versorgungsauflagen unterworfen, diese sind in der Regel aber technologieneutral formuliert. Mobilfunkanbieter können somit grundsätzlich selbst entscheiden, mit welcher Technologie sie die ihnen zugeteilten Frequenzen nutzen. 
Im Rechtsverhältnis eines Mobilfunkanbieters zu seinen Kund:innen ist die rechtliche Situation anhand der einzelnen Verträge mit den Kund:innen zu beurteilen. Dabei stehen Anbietern zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Zum einen können sie Verträge kündigen und den vereinbarten Dienst beenden
  • Zum anderen steht Anbietern die Möglichkeit einer einseitigen Vertragsänderung nach dem Telekommunikationsgesetz (Vgl. § 135 Abs 8 TKG 2021) offen.

Aus vertragsrechtlicher Sicht lässt sich somit die Abschaltung von 3G relativ leicht realisieren.

Wesentlicher ist sicherlich, dass die Mobilfunkanbieter die Abschaltung von 3G aktiv kommunizieren. Nach dem Kenntnisstand der RTR versuchen die Anbieter zumindest teilweise aktiv jene Nutzer:innen zu kontaktieren, die von einer Abschaltung betroffen sein könnten und Lösungen für diese zu finden. Alle Nutzer:innen, die entsprechende Ankündigungen bzw. Informationen von ihren Anbietern erhalten, sollten zeitnahe tätig werden. Das wird vor allem dann ratsam sein, wenn man ältere Endgeräte nutzt. Wer das nicht macht, riskiert unvermittelt, ohne eine entsprechende Netzversorgung dazustehen. 


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