Newsletter RTR.Telekom.Post

  • Newsletter
    03/2023
  • Datum
    25.10.2023

Aktivitäten der Regulierungsbehörde zum Schutz der Endnutzer:innen

(Belma Abazagic)

Zum Schutz der Endnutzer:innen und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs von Anbietern von Telekommunikationsdienten leistet die Regulierungsbehörde einen maßgeblichen Beitrag. 

Überprüfung von AGB, LB und EB 

Alle Vertragsbedingungen (AGB) von größeren Anbietern werden auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Mittlerweile fallen auch größere Anbieter von nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten, wie etwa Facebook Messenger, WhatsApp und weitere unter die Anzeigepflicht. Die genannten Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl vor erstmaliger Verwendung im Geschäftsverkehr die Vertragsbedingungen vorzulegen als auch bei jeder Änderung derselben. Auf diese Weise wird die Einhaltung der Nutzerschutzbestimmungen sichergestellt. Im Jahr 2022 führte die RTR Telekom.Post 489 Verfahren durch. Im Falle von unzulässigen Klauseln wird der Telekomanbieter aufgefordert, diese an das geltende Recht anzupassen. Sofern dies nicht freiwillig erfolgt, wird mit Bescheid die Verwendung solcher Klauseln behördlich untersagt

Der RTR ist es wichtig, dass bereits im Rahmen des Verfahrens die notwendigen Änderungen der Vertragsbedingungen vorgenommen werden, damit möglichst schnell der rechtskonforme Zustand hergestellt werden kann. So konnte im Jahr 2022 dieses Ziel in allen Verfahren erreicht werden. Durch die Vorabkontrolle von Vertragsbedingungen verringert sich für Endnutzer:innen das Risiko, in einem Individualverfahren vor Gericht die Zulässigkeit von einzelnen Klauseln nach Vertragsabschluss klären zu müssen. Derartige Verfahren sind oft mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Weiters ist es für Endnutzer:innen oft nicht erkennbar, dass gewisse Klauseln möglicherweise nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen und daher nicht wirksam vereinbart werden können, auch wenn sie in den AGB stehen. Die Vorabkontrolle von Vertragsbedingungen leistet zugleich auch einen wichtigen Beitrag zum fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern von Telekommunikationsdiensten und verhindert einen Wettbewerbsvorsprung durch Verwendung unzulässiger Klauseln. Sie stellt auch im Hinblick auf Netzneutralitätsverletzungen ein Monitoring- und somit ein Frühwarnsystem dar.

Aufsicht im Bereich Kundenverträge

Neben der bereits genannten Vorab-Überprüfung von AGB beobachtet die Regulierungsbehörde die Tätigkeiten der Telekomanbieter am Markt und kann bei Verstößen gegen Schutzbestimmungen zugunsten von Verbrauchern ein Aufsichtsverfahren gegen einen Telekomabieter einleiten, sofern der Anbieter sich weigert, den rechtskonformen Zustand herzustellen. Auf diese Weise können auch jene Verstöße abgestellt werden, die nicht im Rahmen der AGB-Prüfung aufgegriffen werden können bzw. die erst nachträglich hervortreten. 

Sicherstellung ausreichender Transparenz bei einseitigen Änderungen von AGB

Telekomanbieter haben das Recht, Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Sofern diese Änderungen nicht ausschließlich begünstigend sind, müssen die Telekomanbieter ein strenges Änderungsregime einhalten. Das bedeutet, dass sie sich an bestimmte Fristen halten müssen und dass die Information an den einzelnen Kunden transparent und vollständig sein muss. Zur Konkretisierung dieser Vorgaben hat die RTR die Mitteilungsverordnung (MitV) erlassen, welche genaue Vorgaben zum Prozedere enthält. Dies soll sicherstellen, dass der Endnutzer umfassend über seine Rechte informiert wird, insbesondere über sein Recht, den Vertrag außerordentlich (mit sofortiger Wirkung) zu kündigen. 

Zertifizierung von Tarifvergleichen

Tarifvergleichsinstrumente leisten einen wichtigen Beitrag zum Endnutzerschutz und helfen Konsument:innen, informierte Entscheidungen über den für sie am besten geeigneten Tarif zu treffen. Damit sich die Konsument:innen darauf verlassen können, dass die Tarifvergleichsportale aktuell, unparteiisch und umfassend über das in Österreich verfügbare Angebot informieren, sieht das Telekommunikationsgesetz vor, dass bei Vorliegen der relevanten gesetzlichen Bestimmungen ein Tarifvergleichsportal zertifiziert werden kann. Dies ist ein Indikator für den Verbraucher, dass der Anbieter vertrauenswürdig und neutral agiert. Die österreichische Regulierungsbehörde stand im intensiven Austausch mit mehreren Anbietern von Tarifvergleichsinstrumenten und eruierte, ob und unter welchen Voraussetzungen deren Vergleichstools nach § 134 TKG 2021 zertifiziert werden könnten. Während der Anbieter "tarife.at" bereits im Frühjahr 2023 zertifiziert werden konnte, befindet sich ein weiterer Anbieter derzeit noch im Austausch mit der RTR. Die Sicherstellung der umfassenden gesetzlichen Anforderungen an einen solchen zertifizierten Tarifvergleich hat hierbei oberste Priorität. 

Sicherstellung der Netzneutralität in Österreich

Netzneutralität beschreibt die einheitliche Behandlung aller Datenströme, die durch das Internet übertragen werden. Dies geschieht unabhängig von Sender, Empfänger, Standort, Inhalt, Service und der Anwendung. Netzneutralität ist wichtig, weil sie jedem Internetnutzer ermöglicht, Informationen und Inhalte sowie Dienste und Anwendungen abzurufen und zu verbreiten. Das Internet unterstützt so Meinungsfreiheit, Wachstum und Innovation. Zum Schutz der Netzneutralität gilt auf europäischer Ebene seit November 2015 die Telecom Single Market-Verordnung (NN-VO). Die zugehörigen BEREC-Guidelines wurden im August 2016 verabschiedet und erstmals im Juni 2022 novelliert. Diese sollen eine einheitliche Anwendung der Verordnung in Europa sicherstellen

Die Regulierungsbehörde stellt hier im Rahmen der Aufsicht sicher, dass das Internet für jeden Endnutzer offen und frei bleibt. Dazu werden die Anbieter etwa angehalten, unzulässige Ungleichbehandlungen bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten zu unterlassen. Im Ergebnis soll mithilfe zahlreicher Maßnahmen eine kontinuierliche Verfügbarkeit von Internetzugangsdiensten auf einem Qualitätsniveau, das den Fortschritt der Technik widerspiegelt, sichergestellt werden. 

Einhaltung von Roamingvorschriften

Schlussendlich erfolgt im Bereich der rechtlichen Agenden betreffend Roaming die Aufsicht und Durchsetzung in bewährter Weise erfolgen. Hierzu steht die Regulierungsbehörde mit den betroffenen Anbietern in regelmäßigem Austausch, um sicherzustellen, dass die europäischen Roamingregelungen vertraglich (AGB, EB) abgebildet und ordnungsgemäß gewährleistet werden können. Allfällige Verstöße werden im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens aufgegriffen. 


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