(Eva Lender)
Die Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) verpflichtet Anbieter, Verbrauchern vor Abschluss von Verträgen "klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassungen" bereit zu stellen. Dabei ist ein von der Europäischen Kommission vorgegebenes Muster, das bestimmte Mindestinformationen, wie Informationen über die inkludierten Leistungen, den Preis sowie die Laufzeit und Kündigung des Vertrages zu enthalten hat, und idealerweise nicht länger als eine A4-Seite ist, zu verwenden.
Schon vor der Umsetzung der Regelungen zur Vertragszusammenfassung in österreichisches Recht hat die RTR, Fachbereich Telekommunikation und Post, erkannt, dass sich aufgrund dieser detaillierten europarechtlichen Vorgaben zahlreiche Fragen ergeben. Sie hat deshalb bereits im Jahr 2020 nach vorheriger Konsultation ein "Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung" erstellt, das anhand typischerweise in der Praxis zu erwartender Probleme und Fragestellungen mögliche Lösungen aufzeigen soll, wie den Anforderungen des Gesetzgebers im Geschäftsalltag der Anbieter rechtssicher entsprochen werden kann.
In weiterer Folge wurde das Praxishandbuch auf den endgültigen Text des TKG 2021 angepasst. Dieses ist nach einer neuerlichen Konsultation der Änderungen seit März 2022 auf der Website der RTR veröffentlicht. Das Praxishandbuch enthält neben Überlegungen, in welchen Vertragssituationen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form eine Vertragszusammenfassung bereitgestellt werden muss, auch eine Ausfüllhilfe sowie ein fiktives Beispiel für eine Vertragszusammenfassung.
Das TKG 2021 verpflichtet die Regulierungsbehörde zur regelmäßigen, aber zumindest dreijährlichen Überprüfung der "praktischen Wirksamkeit" der Vertragszusammenfassungen im Hinblick auf das Ziel, den Endnutzer:innen informierte Entscheidungen zu ermöglichen, sowie zur Veröffentlichung des Ergebnisses auf ihrer Website.
Die RTR, Fachbereich Telekommunikation und Post, beabsichtigt eine Evaluierung der Vertragszusammenfassung im Rahmen des Kommunikationsberichtes 2023.
Zu diesem Zweck hat die Schlichtungsstelle der RTR, Fachbereich Telekommunikation und Post, die von den Anbietern im Rahmen von Schlichtungsverfahren zur Verfügung gestellten Vertragszusammenfassungen in den regelmäßig mit den Anbietern stattfindenden Gesprächen bereits im Herbst 2022 umfassend thematisiert und dabei verschiedene Anregungen, wie die wesentlichen Vertragsinhalte in der Vertragszusammenfassung transparenter dargestellt werden können, gegeben
Weiters werden seit Jänner 2023 einzelne Beschwerdeführer:innen, bei welchen Vertragsschwierigkeiten Gegenstand von Schlichtungsverfahren waren, eingeladen, einen zu diesem Zweck erstellten Fragebogen auszufüllen, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse in der Evaluierung berücksichtigen zu können.
Dabei werden diese u.a. befragt, ob bzw. gegebenenfalls wann und in welcher Vertragssituation sie die Vertragszusammenfassung erhalten, ob sie diese gelesen und für Vergleiche mit anderen Angeboten genutzt haben und ob diese verständlich war
Eine erste Analyse dieser Fragebögen hat gezeigt, dass die befragten Beschwerdeführer:innen die Vertragszusammenfassung zumindest teilweise gelesen und überwiegend als hilfreich empfunden haben. Nur wenige haben hingegen die Vertragszusammenfassung für Vergleiche zwischen verschiedenen Angeboten genutzt, wie dies als ein Zweck der Vertragszusammenfassung im EECC bzw. in der EU-Verordnung, mit der das von den Anbietern zu verwendende Muster für die Vertragszusammenfassung vorgeschrieben wird, angegeben wird.
Die nur vereinzelte Nutzung der Vertragszusammenfassung als Vergleichsinstrument könnte aus Sicht der RTR daran liegen, dass viele Konsument:innen bzw. die vom EECC bzw. dem TKG 2021 umfassten Unternehmen bzw. Organisationen oft gar nicht wissen, dass ein Anbieter - sofern dieser keinen M2M-Übertragungsdienst bereitstellt - vor Vertragsabschluss eine kostenlose Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen muss und dass sie diese auch ohne konkrete Vertragsabschlussabsicht anfordern können.
Zur Evaluierung der Vertragszusammenfassung werden auch die Erfahrungen anderer Konsumentenberatungsstellen in Zusammenhang mit der Vertragszusammenfassung einfließen
Die bis dato gemachten Erfahrungen der RTR im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit haben gezeigt, dass die Vertragszusammenfassung grundsätzlich ein wirksames Tool darstellt, um Endnutzer:innen einen kompakten und transparenten Überblick über die wesentlichsten Vertragsinhalte zu geben.
In Anbetracht der Menge an Informationen, die ein Anbieter vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen hat (u.a. Informationen nach § 5a KSchG, § 4 FAGG und Anhang VIII des EECC, Vertragszusammenfassung, AGB, Leistungsbeschreibungen, Entgeltbestimmungen), wobei sich deren Inhalte teilweise überschneiden, hat die Schlichtungsstelle der RTR jedoch den Eindruck, dass Konsument:innnen nicht wissen, welches Dokument in diesem Konvolut jetzt besonders "wichtig" ist und dadurch Gefahr laufen, die Vertragszusammenfassung zu "übersehen".
Die RTR weist deshalb im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit wiederholt auf die Verfügbarkeit bzw. den Nutzen der Vertragszusammenfassung hin, um das Bewusstsein der Endnutzer:innen für dieses sinnvolle Vertrags- und Vergleichsinstrument zu stärken.