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    03/2023
  • Datum
    25.10.2023

Internationales: Neuigkeiten von BEREC und ERGP

(von Gregor Gradnig)

BEREC stellte bereits die Weichen für die Zukunft. Ein neuer Vorsitz für das Jahr 2025 wurde gewählt und das Arbeitsprogramm für das kommende Jahr wird gerade öffentlich konsultiert. Des Weiteren gibt es eine Veröffentlichung zur Nachhaltigkeit, eine Verbesserung beim Roaming und neue Leitlinien zur Dienstequalität. Im Bereich Post durfte die RTR die Regulatory Framework Arbeitsgruppe der ERGP in Wien begrüßen.

Neuer BEREC Chair 2025 und Miniboard 2024 gewählt

Die Geschicke BERECs werden vom BEREC Chair und seinen Vizes im Miniboard gelenkt. In einer jährlichen Wahl wurde nun der Chair 2024 und das Miniboard für das Jahr 2024 bestimmt. 

Robert Mourik von der irischen ComReg wurde als BEREC Chair 2025 gewählt. Der BEREC Chair 2024, Tonko Obuljen von der kroatischen Regulierungsbehörde HAKOM, hat zudem noch folgende Vice Chairs bekommen: Laure de La Raudière (Arcep, Frankreich), Patrícia Alexandra Silva Gonçalves (ANACOM, Portugal), als Mitglied ohne Stimmrecht Hrafnkell V. Gíslason (ECOI, Island) und als Outgoing Chair Kostas Masselos von der griechischen EETT.

BEREC-Arbeitsprogramm 2024

Das jährliche Arbeitsprogramm bildet die Grundlage für die Tätigkeiten von BEREC. Der Incoming Chair präsentierte seine Ideen beim Stakeholder Forum im Frühling und diskutierte die Arbeitsschwerpunkte mit der Branche. Entstanden ist ein Arbeitsprogramm 2024, das jetzt bis zum 3. November 2023 in die öffentliche Konsultation gehen kann. 

Der Entwurf enthält insgesamt 46 Aufgaben. 13 Themen sind der strategischen Priorität der Förderung der vollständigen Konnektivität zugeordnet. Darunter finden sich 5G-Netze, Netzwerkresilienz, Satelliten-Kommunikation, Digital Decade Policy Programme, Remedies und Infrastruktur

Zehn Themen sind im Rahmen der strategischen Priorität der Förderung nachhaltiger und offener digitaler Märkte wiederzufinden. Dazu gehören ein Messtool für das offene Internet, die Implementierung des Data Acts, Befähigungen der nationalen Regulierungsbehörden oder Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit.

Im Rahmen der strategischen Priorität über die Befähigung der Endnutzer:innen finden sich vier Themen wieder. Das sind drei Carry-overs aus dem heurigen Jahr und eine BEREC Opinion zum Artikel 123 des EECC. Der Artikel 123 führt ein spezielles Überprüfungsverfahren für Endnutzerrechte ein, bei dem BEREC eine Stellungnahme zum Markt und zu technologischen Entwicklungen in Bezug auf die verschiedenen Arten elektronischer Kommunikationsdienste veröffentlicht und bewertet.

19 übliche oder im Rechtsrahmen vorgesehene Themen finden sich ebenfalls im Arbeitsprogramm 2024 sowie ein abschließendes Kapitel mit Vorschlägen für das Jahr 2025 oder darüber hinaus.

EU-Moldawien Joint Declaration zu Roaming

Betreiber aus der EU und Moldawien haben sich in einer unterzeichneten gemeinsamen Erklärung darauf geeinigt, Roamingdienste zwischen der EU und Moldawien erschwinglicher zu machen. Im Rahmen dieser Joint Declaration werden die Roamingentgelte für Reisen zwischen der EU und Moldawien gesenkt. Die neuen Entgelte treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Erklärung gilt bis zum 31. Dezember 2025 und kann dann verlängert werden. 

In der gemeinsamen Erklärung heißt es außerdem, dass BEREC als unabhängiger Dritter die Umsetzungsschritte begleiten soll. Daher haben bereits seit Juni 2023 die BEREC Roaming Co-Chairs mit den Betreibern gemeinsam einen Gleitpfad für Obergrenzen für Sprach- und Datendienste im Endkunden-Roaming in der Republik Moldau und in der EU festgelegt. Dieser Prozess wurde von der nationalen moldawischen Regulierungsbehörde ANCRETI unterstützt. 
Der Gleitpfad für die Preisobergrenze wird im Jahr 2025 überprüft werden. Er wird der gemeinsamen Erklärung als Anhang beigefügt und ist auf der BEREC-Website abrufbar.

Bericht über Nachhaltigkeitsindikatoren für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste 

Die bisherigen BEREC-Arbeiten zeigten, dass es notwendig ist, gemeinsame Indikatoren und standardisierte Methoden zur Überwachung des ökologischen Fußabdrucks und der Leistung von ECN/ECS zu entwickeln. Gleichzeitig soll die Vergleichbarkeit der Daten in diesem Bereich verbessert werden, um europäische Entwicklungen besser beobachten zu können. 

Dieser nun veröffentlichte Bericht behandelt Nachhaltigkeitsindikatoren für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Er identifiziert die Hauptkategorien der Umweltauswirkungen der elektronischen Kommunikation, die von den Interessenvertretern identifiziert wurden (Branchenakteure, Wissenschaftler:innen, Verbände und öffentliche Entscheidungsträger). 

In diesem Bericht wird dargelegt, welche Nachhaltigkeitsindikatoren von europäischen Telekommunikationsbetreibern eingesetzt werden. Außerdem gibt er einen Überblick über einschlägige, bestehende Initiativen der nationalen Regulierungsbehörden und anderer zuständiger Behörden. Nicht nur werden bestehenden Indikatoren dargestellt, die für die Überwachung dieser Auswirkungen in dieser Branche ausgewählt und unterstützt werden. Gezeigt werden auch die wichtigsten zu diesem Zweck verwendeten Standards und ihre Ansicht über die nützlichsten Indikatoren für ihre eigenen Bedürfnisse im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit. 
Auf dieser Grundlage legt der Bericht drei Gruppen von Nachhaltigkeitsindikatoren fest, die geordnet sind nach dem Grad der Unterstützung und der praktischen Umsetzung durch die Interessengruppen und die nationalen Regulierungsbehörden. Einige der Ergebnisse des Berichts wurden von der Europäischen Kommission für ihre laufenden Arbeiten an einem EU-Verhaltenskodex für ECN/ECS verwendet, der eine Liste empfohlener Nachhaltigkeitsindikatoren für den Sektor enthalten soll.

Neue BEREC-Leitlinien zur Dienstequalität

Bereits 2020 legte BEREC zur Qualität der Dienste ("Quality of Service" - QoS) Leitlinien fest. Mit der nun vorliegenden Überarbeitung werden die verschiedenen QoS-Parameter aktualisiert, unter anderem jene in Bezug auf interpersonelle Kommunikationsdienste, Internetzugangsdienste oder jene, die für Endnutzer:innen mit Behinderungen relevant sind. Außerdem werden die anwendbaren Messverfahren für Dienstequalität sowie Inhalt und Format der zu veröffentlichenden QoS-Informationen präzisiert. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen den BEREC-Leitlinien weitestgehend Rechnung tragen. Daher spielen BEREC-Leitlinien beim nationalen Vollzug eine wesentliche Rolle und tragen damit wesentlich zu einer einheitlichen Anwendung des Europäischen Rechtsrahmens in den einzelnen Mitgliedstaaten bei.

Die "Draft BEREC Guidelines detailing QoS parameters of IAS and publicly available ICS and the publication of information" werden auf der BEREC-Webseite bis zum 10. November 2023 öffentlich konsultiert.   

Bericht über die Implementierung der Verordnung zum offenen Internet

Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten der nationalen Regulierungsbehörden (NRA) im Zuge der Umsetzung der Open Internet Regulation (OIR)  und der zugehörigen BEREC-Leitlinien zum offenen Internet. Wir befinden uns bereits im siebten Jahr der Anwendung der Verordnung. In diesem Bericht wird der Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2023 abgedeckt. 

BEREC holte dafür anhand eines internen Fragebogens Informationen von 28 NRA ein. Zu diesen Informationen wurden Beschreibungen von öffentlich bekannten Fällen betreffend das offene Internet oder Untersuchungen hinzugefügt, die während des 12-monatigen Berichtszeitraums auftraten. Dieser Bericht stellt jedoch keine erschöpfende Beschreibung der aktuellen Maßnahmen im Bereich des offenen Internets dar. Diese werden in den Jahresberichten der NRA über die Umsetzung des OIR ausführlicher beschrieben.

Die Informationen in diesem Bericht beziehen sich erstens auf aktuelle Themen und sind zweitens nach den Bestimmungen der OIR geordnet. Der Bericht zeigt, dass die NRA die OIR aktiv durchsetzen, dass die Überwachungstätigkeit zu einer durchgehenden Aktivität geworden ist und dass sich die Interaktion mit den Internetzugangsanbietern von Jahr zu Jahr weiterentwickelt. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erließ am 2. September 2021 drei Urteile (C-34/20 - Telekom Deutschland, C-854/19 - Vodafone und C-5/20 - Vodafone) zu Verstößen von Zero-Rating-Angeboten gegen die Netzneutralität. Dieser Bericht enthält einen kurzen Verweis auf diese Urteile und skizziert ihre Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten und BEREC sowie die von den NRA bis zum 30. April 2023 ergriffenen Maßnahmen.

Die im Berichtszeitraum ergriffenen Maßnahmen der Regulierungsbehörden bezogen sich unter anderem auf Zero-Rating-Angebote. Etwa die Hälfte der befragten NRA haben Maßnahmen dahingehend ergriffen. Wobei Kundenbetreuung (9 Nennungen), Videostreaming (8), Social-Media-Dienste (7) sowie Volumen- und/oder Zeitverbrauchsüberwachung (7) die am häufigsten genannten Anwendungsarten mit Zero-Rating waren. In drei Ländern können nach wie vor Zero-Rating-Dienste erworben werden. In Österreich ist bereits im Juli 2022 das Anbieten von Zero-Rating an Neukund:innen eingestellt worden. Mit Ende März 2023 enthielten auch sämtliche Altverträge von Bestandskund:innen kein Zero-Rating mehr. 

Bericht zu sicheren 5G-Netzen

Im Jahr 2023 hat die BEREC-Arbeitsgruppe für Cybersicherheit die europäischen Märkte mittels Fragebögen untersucht. Ziel war es, den aktuellen Stand der Resilienz und Sicherheit elektronischer Kommunikationsnetze in den teilnehmenden Ländern zu ermitteln. Die zwei Fragebögen wurden von BEREC in Zusammenarbeit mit der ENISA, der EU-Kommission und der NIS CG erstellt. Einer erging an die nationalen Regulierungsbehörden (NRA) und einer an die Betreiber. Das Ergebnis ist nun ein "BEREC Report on Secure 5G Networks".

In diesem Bericht werden die Ergebnisse der Analyse der Antworten vorgestellt, die von den teilnehmenden NRA und Betreibern hauptsächlich innerhalb der EU, aber auch von einer kleinen Anzahl von Nicht-EU-Ländern im Hinblick auf die Sicherheit von 5G-Netzen eingegangen sind. Eine Liste der antwortenden Länder sowie die Fragebögen sind dem Bericht als Anhang beigefügt. 

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts sind, dass sich die 5G-Einführung noch in der Anfangsphase befindet, insbesondere 5G Stand Alone (SA) und Slicing. Die Mehrheit der Betreiber geht davon aus, dass 5G Non-SA Core noch mehr als fünf Jahre in Betrieb sein wird. Ebenso ist die Mehrheit der Betreiber der Meinung, dass die aktuellen Standards (z. B. 3GPP/ETSI, ISO, GSMA) und Leitlinien (z. B. ENISA) für die Sicherheit von Dual-Core-Netzen umfassend und angemessen sind.
Ein weiteres Ergebnis ist, dass vermehrt eine Multivendor-Strategie zur Anwendung kommt. Fast die Hälfte der Betreiber, die mehr als einen Hersteller im 5G Core im Einsatz haben, ist nicht auf nennenswerte Interoperabilitätsprobleme gestoßen. 

Die Mehrheit der Betreiber musste ihre Pläne in Bezug auf den Ausrüstungslieferanten aufgrund einer nationalen Entscheidung im Zusammenhang mit der 5G-Toolbox nicht revidieren. Einige wenige Betreiber haben dies jedoch getan oder rechnen damit, dies in Zukunft zu tun. Was einen erzwungenen Tausch von Equipment aufgrund von 5G-Toolbox-Maßnahmen betrifft, wird kritisch angemerkt, dass es keinen Rahmen für die Ersetzungskosten gäbe. Generell verfolgt fast die Hälfte der Betreiber eine (geplante) Ersetzungsstrategie, bei der der aktuelle Lieferant beibehalten wird.

Weitere öffentliche Konsultationen

Neben dem Arbeitsprogramm und den QoS-Leitlinien steht noch ein weiteres Dokument zur öffentlichen Konsultation. Das ist der "BEREC Draft Report on Member States’ best practices to support the defining of adequate broadband Internet access service (IAS)". Teilnehmen können Sie bis zum 10. November 2023 auf der BEREC-Webseite .

ERGP: Arbeitsgruppentreffen in Wien

Die RTR hat am 12. und 13. September 2023 das zweite Arbeitstreffen der ERGP "Regulatory Framework Working Group" ausgerichtet. Die Arbeitsgruppe hat dabei vor allem den ERGP-Bericht über die Kompetenzen bzw. Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden erörtert und weiterentwickelt. 
Gleichlautend hat sie sich mit dem ERGP-Bericht zum Universaldienst beschäftigt, den sie im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt. Letzterer hat zum Inhalt, welche Staaten in den vergangenen zehn Jahren Änderungen im Bereich des Universaldienstes vorgenommen haben oder planen dies in absehbarer Zukunft zu tun.

Beide Berichte sollen im November beim ERGP-Plenum II in Bukarest beschlossen und anschließend veröffentlicht werden.

Die ERGP-Regulatory Framework-Arbeitsgruppe bei ihrem Arbeitstreffen in der RTR © RTR/privat


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