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    04/2022
  • Datum
    20.12.2022

Bundesregierung hat Telekom-Control-Kommission und Post-Control-Kommission ernannt

Anfang November hat die Bundesregierung die Mitglieder der Telekom-Control-Kommission (TKK) und Post-Control-Kommission (PCK) ernannt. Vorsitzende der TKK ist nun Mag. Barbara NIGL, LL.M. (Wien), Richterin am Oberlandesgericht Wien. Weiters gehören Mag. DI Georg DONAUBAUER (CFO einer großen Versicherung) als "Mitglied mit juristischen und ökonomischen Kenntnissen" (§ 196 Abs 1 TKG 2021) sowie Univ.-Prof. DI Dr. Christoph MECKLENBRÄUKER (TU Wien) als Mitglied mit einschlägigen technischen Kenntnissen an. Als Ersatzmitglieder wurden Mag. Susanne LEHR (Richterin am Oberlandesgericht Wien), Mag. Mathias GRANDOSEK (Arbeiterkammer Wien) und DI Franz ZIEGELWANGER (BMF) bestellt.

Den Vorsitz in der PCK führt Mag. NIGL. Auch Mag. DI DONAUBAUER und Univ.-Prof. Tina WAKOLBINGER, Ph. D., (WU Wien, Institut für Transportwirtschaft und Logistik) gehören der PCK an. Neben Mag. LEHR und Mag. GRANDOSEK ist DI Georg MÜNDL (Eigentümer einer Management Consulting KG) Ersatzmitglied in der PCK.

Die TKK ist insbesondere für Angelegenheiten der Frequenzzuteilung und -nutzung, Marktanalysen, Universaldienst-Ausgleichszahlungen, Endkunden-Roamingaufschläge und Netzneutralität im Telekom-Sektor zuständig (der gesamte Zuständigkeitskatalog ist in § 198 TKG 2021 aufgezählt). Die TKK ist außerdem Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen und Vertrauensdienste nach dem Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG). Zu den Aufgaben der PCK zählen gemäß § 40 Postmarktgesetz (PMG) vor allem die Überprüfung der Aufrechterhaltung des Universaldienstes, einschließlich der Bedingungen, unter denen Post-Geschäftsstellen geschlossen werden dürfen, sowie die Überprüfung der Entgelte im Universaldienstbereich (Postsendungen bis 2 kg, Pakete bis 10 kg, Dienste für Einschreib- und Wertsendungen).

Beide Kommissionen werden durch die RTR, Fachbereich Telekommunikation und Post unterstützt, die mit juristischer, technischer und ökonomischer Expertise zur Verfügung steht. Die Amtsperioden von TKK und PCK dauern fünf Jahre und enden am 4.11.2027.

Autor: Wolfgang Feiel


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