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  • Newsletter
    04/2023
  • Datum
    18.12.2023

Update zur Vergabe betreffend Zuteilungen in den Frequenzbereichen 3600 MHz und 26 GHz

(Alexander Fuchs)

Nach den letzten beiden 5G-Frequenzvergaben 2019 sowie 2020 brachte am 6. Dezember nicht nur der Hl. Nikolaus seine Gaben – nein, auch die Ausschreibungsunterlagen zur anstehenden Frequenzvergabe wurden veröffentlicht. Konkret wird dabei Spektrum in zwei als europäisches 5G-Pionierband identifizierten Bändern vergeben: 3600 MHz (Restfrequenzen aus der Vergabe 2019) sowie 26 GHz.

Was gelangt zur Vergabe?

Im nun neu für Mobilfunk gewidmeten 26 GHz-Band stehen in Summe 1400 MHz an Spektrum (Bereiche 25,5-25,9 GHz sowie 26,5-27,5 GHz) zur Verfügung. Dieses wird bundesweit sowie unterteilt in sieben Blöcke zu je 200 MHz angeboten, das Mindestgebot für ein Los beträgt EUR 1.900.000. Zugeteilte Frequenzblöcke im Bereich 25,5-25,9 GHz können dann ab dem 1.1.2025 bis 31.12.2046 genutzt werden, jene im Bereich 26,5-27,5 GHz ab Zustellung des Zuteilungsbescheids bis 31.12.2046.

Im 3600 MHz-Band gelangt Spektrum in jenen Regionen zur Vergabe, das in der Hauptvergabe 2019 nicht zugeteilt werden konnte. Die Regionsgrenzen werden beibehalten (Regionen siehe Anhang "g1_regionen_3600.gpkg"), die verfügbare Menge beträgt zwischen 10 und 60 MHz, wobei jeweils das gesamte Spektrum pro Region in ein Los verpackt wird. Gleichermaßen schwanken dabei auch die Mindestgebote zwischen EUR 50.000 (10 MHz in Graz) und EUR 1.357.500 (40 MHz in Wien und Umgebung sowie St. Pölten). Nutzungsrechte gelten ab Zustellung des Zuteilungsbescheids und enden – zeitgleich mit jenen der Hauptvergabe 2019 – am 31.12.2039.

Insgesamt ergeben sich dadurch 14 Lose in acht Loskategorien (Kategorie AB für 26 GHz, Kategorien C1-C7 pro Region für 3600 MHz), auf die geboten werden kann.

Ablauf der Auktion

Die Auktion verläuft in zwei Stufen: In Stufe 1 werden die abstrakten Frequenzblöcke des 26 GHz-Bandes sowie die frequenzspezifischen Blöcke des 3600 MHz-Bandes versteigert, in Stufe 2 erfolgt dann die Zuweisung spezifischer Frequenzen im 26 GHz- Band an die Gewinner aus Stufe 1.

Für die erste Stufe dieser Vergabe, in welcher Spektrumsmengen sowie Preise bestimmt werden, wird für Österreich erstmalig ein ESMRA-Format (enhanced simultaneous multiple round auction) verwendet. In der ersten Runde bieten Teilnehmer:innen auf die von ihnen gewünschte(n) Kategorie(n) und Menge(n). Wird danach ein Nachfrageüberschuss in zumindest einer Kategorie festgestellt, so werden weitere Runden durchgeführt, für welche der Auktionator einen Start- sowie Rundenpreis pro Kategorie festsetzt. Bieter:innen können dann entweder ihre Nachfrage zum Rundenpreis beibehalten, oder sie zu einem beliebigen Preis zwischen Start- und Rundenpreis erhöhen oder reduzieren: Gebote zur Reduktion werden nur dann akzeptiert, wenn dies zu keinem Angebotsüberschuss in einer Kategorie führt (oder einen solchen erhöht), Gebote zur Erhöhung hingegen nur dann, wenn die Aktivitätsregel sowie Frequenzkappe (maximal 1000 MHz im 26 GHz-Band pro Bieter:in) nicht verletzt werden. Die eingegangenen Gebote werden verarbeitet und die bestätigte Nachfrage je Kategorie und der Endpreis der Runde ermittelt. Es werden so lange weitere Runden durchgeführt, bis kein Nachfrageüberschuss mehr besteht und Stufe 1 damit endet.

Für die zweite Stufe werden alle möglichen Kombinationen wechselseitig kompatibler Zuordnungen mit benachbarten Blöcken generiert und Gewinner:innen von 26 GHz-Losen aus Stufe 1 bieten auf ihre bevorzugten Zuordnungsoptionen. Dieser Schritt wird als verdeckte Bietrunde durchgeführt und es wird die Zuordnungsoption mit dem höchsten Gesamtwert ausgewählt. Bieter:innen zahlen dann den anhand einer modifizierten Zweitpreisregel bestimmten Preis, welcher zusammen mit dem Preis für Lose aus Stufe 1 den Gesamtpreis bildet.

Versorgung & Nachhaltigkeit

Auch für diese Vergabe ist eine Versorgungspflicht vorgesehen: Zuteilungsinhaber:innen von 26 GHz-Frequenzen müssen bis 2034 200 Standorte mit 26 GHz versorgen (wobei 20 davon ab 2027 sowie 60 ab 2030 fällig werden), andernfalls droht eine Pönale. Für Zuteilungen im 3600 MHz-Band wird danach unterschieden, wie viele MHz in einer Region zur Vergabe gelangen: In Regionen mit 10 MHz werden keine (zusätzlichen) Versorgungspflichten verhängt, in Regionen mit mehr als 10 MHz sind Zuteilungsinhaber:innen verpflichtet, fünf zusätzliche Standorte pro Region binnen fünf Jahren ab Zuteilung zu betreiben.

Im Sinne der Nachhaltigkeit wird erstmalig an den für die Erfüllung der Versorgungspflicht im 26 GHz-Band relevanten Standorten eine Maßnahme zur Senkung des Energieverbrauchs gewährt: Diese kann zwischen 0:00 und 5:00 Uhr gesetzt werden, wenn die Datenraten im Up- und Downlink pro Nutzer:in im Versorgungsgebiet des Standorts nicht unter die untertags (zwischen 8:00 und 22:00 Uhr) üblichen Datenraten fallen.

"I don’t want a lot for Christmas"

Für all jene, die sich in diesem Fall nicht Mariah Carey’s Weihnachtshit anschließen wollen und stattdessen sehr wohl an (Spectrum) Lots interessiert sind, läuft die Ausschreibung noch bis 12. Februar 2024, Fragen können bis zum 3. Januar 2024 eingebracht werden. Zulassung zur und Beginn der Auktion sind für Februar bzw. März 2024 vorgesehen.

Alle weiteren Informationen können auf der Website der RTR abgerufen werden.


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