Die RTR publiziert ihren vierten jährlich zu veröffentlichen Netzneutralitätsbericht gemäß Art. 5 Abs. 1 TSM-VO sowie Rz. 182-183 der BEREC-Leitlinien zur Implementierung der TSM-VO.
Der Bericht, der spätestens mit 30. Juni 2020 zu veröffentlichen ist, gibt Auskunft über den Stand der Offenheit des Internets in Österreich im Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis 30. April 2020 und darüber, ob bzw. welche Maßnahmen von der RTR/TKK ergriffen werden mussten, um die Offenheit des Internets in Österreich sicherzustellen.
Das heurige Fokusthema „Internet in der Corona-Krise“ beleuchtet, was die RTR getan hat, um Betreiber und Verbraucher bestmöglich zu informieren und so dazu beizutragen, ein funktionierendes Internet in Zeiten des Lockdowns sicherzustellen. Insgesamt konnte die Krise aus Sicht der Behörde und mit Fokus auf das Internet bislang gut bewältigt werden.
Insgesamt lässt sich zum Stand des offenen Internets in Österreich auch heuer wieder festhalten, dass das Gesamtbild weiterhin positiv ist. Dort, wo die Gefahr von Verstößen vorlag, konnten mit den Unternehmen in aller Regel konstruktive Lösungsansätze gefunden werden, die mit der TKK abgestimmt und dann umgesetzt wurden bzw. aktuell in Umsetzung sind. Dort, wo nachvollziehbare Begründungen gegeben wurden bzw. die Überprüfung ergab, dass keine überschießenden Sperren vorgenommen wurden konnten Verfahren nach Anfangsverdacht auch eingestellt werden.