Verwaltungsgerichtshof hebt TKK-Bescheid zu M 1/07 für den Breitband-Vorleistungsmarkt auf
Mit Erkenntnis vom 17.12.2008 hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der Telekom-Control-Kommission zu M 1/07-534 vom 04.07.2008 für den breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene im Sinne des § 1 Z 17 TKMVO 2003 idgF wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben. Der für den Markt für den breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene im Sinne des § 1 Z 17 TKMVO 2003 einschlägige Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 28.02.2006 zu M 1/05-59 ist daher wieder in Geltung.