• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    23.12.2008
  • Kategorie
    Stellungnahmen

Verwaltungsgerichtshof hebt TKK-Bescheid zu M 1/07 für den Breitband-Vorleistungsmarkt auf

Mit Erkenntnis vom 17.12.2008 hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der Telekom-Control-Kommission zu M 1/07-534 vom 04.07.2008 für den breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene im Sinne des § 1 Z 17 TKMVO 2003 idgF wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben. Der für den Markt für den breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene im Sinne des § 1 Z 17 TKMVO 2003 einschlägige Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 28.02.2006 zu M 1/05-59 ist daher wieder in Geltung.

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