Gemäß § 36 Abs. 1 Postmarktgesetz (PMG) hat der Universaldienstbetreiber die Verwendung seiner Postleitzahlen anderen Postdiensteanbietern unentgeltlich zu gestatten.
Nach Absatz 2 dieser Bestimmung hat die Regulierungsbehörde die vom Universaldienstbetreiber verwendeten Postleitzahlen auf ihrer Website zu veröffentlichen.
Die Daten stehen als Open Data in den Formaten .xlsx, .csv, .xml und .json zur Verfügung und werden monatlich aktualisiert. Darüber hinaus finden Sie im Open Data eine Legende zur Erläuterung der Liste.
Open Data