• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    05.07.2016
  • Kategorie
    Verordnungen

1. Novelle der Mitteilungsverordnung

Die Novelle der Mitteilungsverordnung (MitV) tritt hinsichtlich der Regelungen betreffend anonyme Prepaid-Verträge mit 5. Juli 2016 in Kraft. Die übrigen Änderungen treten mit 1. September 2016 in Kraft.

Link zur Novelle der MitV im BGBl II Nr 173/2016

Mit der Novelle der MitV wird einerseits die Mitteilung von Vertragsänderungen per SMS an anonyme Prepaid-Kundinnen und -Kunden ermöglicht. Andererseits wird der Schutz für jene Kundinnen und Kunden, die ihre Rechnung in Briefform erhalten, erhöht, da zukünftig diesen auch die Information über Vertragsänderungen mittels Brief zu übermitteln ist.

Weitere Informationen finden Sie im Konsultationsdokument, ebenso sind die zur Veröffentlichung freigegebenen Stellungnahmen verfügbar.

Die Novelle und die erläuternden Bemerkungen stehen nachfolgend zum Download bereit.

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