Die RTR-GmbH hat mit dem Ziel, die Transparenz der Mitteilung von nicht ausschließlich begünstigenden Vertragsänderungen nach § 25 Abs 3 TKG 2003 zu erhöhen, gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 idF BGBl I Nr 102/2011 eine Mitteilungsverordnung erlassen (MitV).
Mit dieser Verordnung soll das Ziel erreicht werden, dass Teilnehmer transparent über die geplanten Vertragsänderungen informiert werden, sodass sie die Möglichkeit haben, entsprechende Dispositionen im Zusammenhang mit ihrem kostenlosen Kündigungsrecht nach § 25 Abs 3 TKG 2003 zu treffen. Besonderes Augenmerk ist auf den Detaillierungsgrad, Inhalt und Form der Mitteilung gelegt worden, sowie darauf, dass beim Teilnehmer auf Grund der Mitteilung ein zutreffendes Bild von seiner Rechtsposition erzeugt wird.
Die Mitteilungsverordnung wurde am 02.07.2012 gemäß § 135 Abs 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003, BGBl I Nr 70/2003 idF BGBl I Nr 102/2011, im Bundesgesetzblatt (BGBl II Nr 239/2012) kundgemacht und tritt am 01.08.2012 in Kraft.
Gemäß § 135 Abs 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die MitV samt erläuternden Bemerkungen werden daher nachfolgend zum Download bereitgestellt.