Am 23.03.2005 tritt die Schwellenwertverordnung Telekommunikation 2005 (SVO-TK 2005) der Telekom-Control-Kommission in Kraft. Die Verordnung wird gemäß § 135 Abs. 2 TKG 2003 am 22.03.2005 durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kundgemacht. Sie liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.
Gemäß § 135 Abs. 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die Schwellenwertverordnung Telekommunikation 2005 (SVO-TK 2005) wird daher nachfolgend samt den erläuternden Bemerkungen zum Download bereitgestellt.
Die Verordnung legt auf Grund des § 10 Abs. 5 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001 idF BGBl I Nr. 3/2005, eine Umsatzgrenze fest, bei deren Unterschreitung durch einen Beitragspflichtigen dessen Umsätze nicht bei der Berechnung des branchenspezifischen Gesamtumsatzes für die Berechnung der Finanzierungsbeiträge berücksichtigt werden.