• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    04.07.2019
  • Kategorie
    Verordnungen

Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung (ZIB-V)

Gemäß § 13d Abs 2 TKG 2003 hat die RTR-GmbH mit Zustimmung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie mit Verordnung die näheren Bestimmungen über die Modalitäten, insbesondere über Art, Umfang und Datenformat der ihr gemäß § 13d zugänglich zu machenden Informationen über Breitbandversorgung festzulegen. Dies geschieht mit der vorliegenden ZIB-V.

Gemäß § 135 Abs 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die ZIB-V wird daher nachfolgend samt den Anhängen zum Download bereitgestellt.

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