• Bereich
    TKK
  • Datum
    20.06.2023
  • Kategorie
    Verordnungen

Verordnung der Telekom-Control-Kommission (TKK) zur Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde – Auswahl-V 2023

Sind Frequenzen zahlenmäßig beschränkt und stehen für eine Zuteilung zur Verfügung, hat die Regulierungsbehörde per Verordnung ein Auswahlverfahren zu bestimmen (§ 15 Abs. 1 TKG 2021). Zu entscheiden ist zwischen dem wettbewerbsorientierten Auswahlverfahren einerseits und einem vergleichenden Auswahlverfahren andererseits. Somit ist eine erstmalige Erlassung der Verordnung gemäß § 15 Abs. 1 TKG 2021 erforderlich, was mit der vorliegenden Auswahl-V 2023 der Telekom-Control-Kommission erfolgt.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.