Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021) am 1.11.2021 wurde eine neue gesetzliche Grundlage für die Verordnung der RTR-GmbH, mit der der Detaillierungsgrad und die Form der Bereitstellung des Entgeltnachweises festgelegt werden (Einzelentgeltnachweisverordnung), geschaffen. Die Neufassung dieser Verordnung 2025 (Einzelentgeltnachweisverordnung 2025 - EEN-V 2025) trägt vor allem dem sich daraus hinsichtlich der vorangehenden Fassung dieser Verordnung (EEN-V 2011) ergebenden Anpassungsbedarf Rechnung.
In formeller Hinsicht erwiesen sich Anpassungen an die Terminologie des TKG 2021 sowie die Aktualisierung des in § 4 EEN-V 2011 enthaltenen Verweises als angezeigt. Darüber hinaus wurden geringfügige materielle Änderungen vorgenommen, welche in erster Linie aus den Erfahrungen der Anwendungspraxis der vergangenen Jahre resultieren.
Die EEN-V 2025 wird nachstehend samt Erläuterungen zum Download bereitgestellt.