• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    23.06.2022
  • Kategorie
    Verordnungen

Kommunikations-Erhebungs-Verordnung 2022 (23.06.2022)

Gemäß § 181 Abs. 4 TKG 2021 geht die Kompetenz zur Erlassung der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung (KEV), BGBl. II Nr. 365/2004 idF BGBl. II Nr. 259/2017 von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die RTR-GmbH als Regulierungsbehörde nach § 194 TKG 2021 über. 

Die RTR wird ermächtigt, für den Bereich der Kommunikation Statistiken zu erstellen, die der Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung dienen und hat aufgrund dieser Verordnungsermächtigung nunmehr eine Kommunikations-Erhebungs-Verordnung 2022 (KEV 2022) erlassen, mit welcher Einzelheiten der statistischen Erhebungen festgelegt werden. 

Im Einzelnen dienen die angeordneten Datenabfragen dem laufenden regulatorischen Monitoring (Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung), der Erfüllung von Berichts- und Auskunftspflichten, der Information des Wirtschaftssektors „Telekommunikation“ sowie der Information von Politik und Verwaltung. 

Um einen reibungslosen Übergang bei den Datenerhebungen zu gewährleisten, sind für den Erhebungszeitraum bis zum 30.6.2022 noch die Bestimmungen der nunmehr "alten", KEV BGBl. II Nr. 365/2004 idF BGBl. II Nr. 259/2017 anzuwenden.

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