• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    13.06.2022
  • Kategorie
    Verordnungen

Telekomanzeigeverordnung – TKA-V (13.06.2022)

Die RTR hat gemäß § 133 Abs 1 TKG 2021 (BGBl I Nr. 190/2021) eine  Verordnung, mit der die elektronische Form der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen von Telekommunikationsdiensten festgelegt wird, erlassen (Telekomanzeigeverordnung – TKA-V ).

Durch die Verordnung wird im Wesentlichen die bisherige Praxis im Rahmen der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen nunmehr verpflichtend festgeschrieben. Sie richtet sich an Anbieter von Telekommunikationsdiensten.

Die Telekomanzeigeverordnung (TKA-V) wurde am 10.06.2022 gemäß § 214 Abs 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2021, BGBl I Nr. 190/2021, im Bundesgesetzblatt (BGBl II Nr. 184/2022) kundgemacht und tritt am 15.06.2022 in Kraft.

Gemäß § 214 Abs 3 TKG 2021 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2021 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die TKA-V samt Erläuternden Bemerkungen wird daher nachfolgend zum Download zur Verfügung gestellt.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.