• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    28.04.2023
  • Kategorie
    Verordnungen
  • Einreichfrist
    02.05.2023

Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), über die zahlen­mäßige Beschränkung für Frequenz­zuteilungen durch die Regulierungs­behörde (ZaBe-V 2023)

Gemäß § 14 Abs 1 TKG 2021 hat die Regulierungsbehörde mit Verordnung festzulegen, ob hinsichtlich jener Frequenzteilbereiche, die gemäß § 11 Abs 3 TKG 2021 der Regulierungsbehörde zur Verwaltung überlassen werden, eine zahlenmäßige Beschränkung erfolgt. 

Die ZaBe-V 2023 wurde am 28.04.2023 gemäß § 214 Abs 2 TKG 2021 im Bundesgesetzblatt, BGBl II Nr 138/2023, kundgemacht und trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft.

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