Öffentliche Konsultation zu wesentlichen Punkten der Konzessionsvergabe für digitalen Bündelfunk
Die Telekom-Control-Kommission hat aufgrund eines Antrags auf Erteilung einer Konzession für das Erbringen von öffentlichen Mobilfunkdiensten mittels TETRA gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Um die Vergabe der Mobilfunkkonzession nach den Grundsätzen eines offenen, fairen und nichtdiskriminierenden Verfahrens gemäß § 22 (2) TKG gestalten zu können, soll diese Konsultation durchgeführt werden. Die Konsultation soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, zu wesentlichen Punkten betreffend die Vergabe einer oder mehrerer Konzessionen für digitalen Bündelfunk, Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen sind bis spätestens 5. März 1999 an die Telekom-Control GmbH, A-1060 Wien, Mariahilferstraße 77-79, z.H. Mario Paier (Fax: +43/1/58058-9304, e-mail: Mario.Paier@tkc.at), zu übermitteln.