• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    14.01.2009
  • Kategorie
    Stellungnahmen

Öffentliche Bekanntmachung der Telekom-Control-Kommission zur Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

M 1/08 Wien, am 14.01.2009 Die Telekom-Control-Kommission teilt mit: Im derzeit von der Telekom-Control-Kommission gemäß § 37 TKG 2003 geführten Verfahren zur Klärung der Frage, ob auf den Vorleistungsmärkten für Terminierung in individuellen öffentlichen Mobiltelefonnetzen ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen oder aber effektiver Wettbewerb herrscht sowie ob und gegebenenfalls welche konkreten spezifischen Verpflichtungen aus wirtschaftlicher Sicht geeignet wären, den Wettbewerbsproblemen zu begegnen, wird eine mündliche Verhandlung anberaumt: Datum: 25.02.2009, 13:00 Uhr Ort: Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, 3. Stock Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme an der Verhandlung haben, kommen Sie bitte persönlich an den angeführten Ort oder entsenden Sie an Ihrer Stelle einen Bevollmächtigten. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten erscheinen. Zur notwendigen Feststellung Ihrer Identität bzw. Ihrer Parteistellung ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Um den pünktlichen Beginn der Verhandlung zu gewährleisten, ersuchen wir Sie, bereits vor Verhandlungsbeginn ab 12:30 Uhr am angeführten Ort zu erscheinen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
  • wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – zB einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen,
  • wenn Sie sich durch Funktionäre von Organisationen, die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
  • wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.
Bitte bringen Sie daher zur Verhandlung diese Verständigung, einen amtlichen Lichtbildausweis sowie gegebenenfalls eine schriftliche Vollmachtsurkunde mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt. Wir weisen darauf hin, dass aus organisatorischen Gründen die Teilnahme von maximal zwei Vertretern Ihres Unternehmens möglich ist. Gemäß § 10 Abs. 4 AVG merken wir an, dass von einer ausdrücklichen Vollmacht abgesehen werden kann, wenn es sich unter anderem um die Vertretung durch Angestellte oder durch amtsbekannte Funktionäre von beruflichen oder anderen Organisationen handelt und Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis nicht obwalten. Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung durch Anschlag in den Magistratischen Bezirksämtern der Gemeinde Wien und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH unter http://www.rtr.at kundgemacht wird. Der Telekom-Control-Kommission bekannte Parteien werden von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung auch persönlich verständigt. Als Partei beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht spätestens am Tag vor der Verhandlung oder während der Verhandlung ein erstmaliges sachliches Vorbringen erstatten, insoweit Ihre Parteistellung verlieren (Präklusion). Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Vorbringen zu erstatten und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erstattung von Vorbringen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Vorbringen erstatten. Dieses Vorbringen gilt dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Telekom-Control-Kommission i.A. Dr. Daniel Röthler

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