• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    10.04.2025
  • Kategorie
    Sonstiges

Bericht zur Evaluierung der Verordnung über die zahlenmäßige Beschränkung für Frequenzzuteilungen durch die Regulierungsbehörde (ZaBe-V 2023)

Die Regulierungsbehörde ist derzeit in der Vorbereitung der Vergabe der Frequenzbereiche 2300 MHz und 2600 MHz.  Im Rahmen der von Dezember 2024 bis Februar 2025 durchgeführten Konsultation zur geplanten Vergabe wurde auch die Frage der zahlenmäßigen Beschränkung ausführlich thematisiert.

§ 185 Abs 2 TKG 2021 erster Satz sieht vor, dass die Regulierungsbehörde die von ihr erlassenen Verordnungen regelmäßig, jedoch mindestens alle drei Jahre, auf deren Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit zur Erreichung der Ziele nach § 1 TKG 2021 zu überprüfen hat. 

Das Ergebnis dieser Überprüfung in Bezug auf die Verordnung über die zahlenmäßige Beschränkung für Frequenzzuteilungen durch die Regulierungsbehörde (ZaBe-V 2023, BGBl II Nr 138/2023) wird im Folgenden dargelegt. 

Der Evaluierungsbericht steht nachstehend zum Download bereit.

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