• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    18.01.2007
  • Kategorie
    Stellungnahmen

Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der RTR-GmbH zum Budget 2007


Gemäß § 10 Abs. 4 KOG (BGBI. I 21/2005) hat die RTR-GmbH im Zeitraum vom 28. November 2006 bis 11. Dezember 2006 ein Konsultationsverfahren zum Budget 2007 durchgeführt. Es sind zwei Stellungnahmen bei der RTR-GmbH eingelangt, eine seitens des Verbands alternativer Telekombetreiber (VAT) und eine vom Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen der Wirtschaftskammer Österreich. In den Stellungnahmen werden die näheren Erläuterungen zu den inhaltlichen Schwerpunkten begrüßt, dennoch besteht weiterhin der Wunsch nach einem größeren Detaillierungsgrad in den dargestellten Berichtszeilen. Den Bedenken des Marktes bzgl. der Finanzierung der RTR-GmbH wurde im KOG (BGBl. I 21/2005) Rechnung getragen, indem pro Fachbereich der Anteil der öffentlichen Hand, sowie eine Deckelung der Gesamtsumme der durch Finanzierungsbeiträge zu leistenden Aufwände festgelegt wurde (siehe § 10 Abs. 1 KOG bzw. § 10a Abs. 1 KOG (BGBl. I 21/2005)). Die Budgets der beiden Fachbereiche liegen deutlich unter den gesetzlich definierten Deckelungen.
Der Aufsichtsrat der RTR-GmbH hat beschlossen, dass der bisher veröffentlichte Detaillierungsgrad der Berichtszeilen nicht erweitert werden soll. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auch zukünftig, so wie in der Vergangenheit, der Jahresabschluss mit Erklärungen in detaillierter Form zu den wesentlichen Arbeitsinhalten und den dazu gehörigen Aufwendungen im Rahmen des Kommunikationsberichts, mit dem alle gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten abgedeckt sind, veröffentlicht wird.

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