• Bereich
    TKK
  • Datum
    17.04.2013
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Konsultation zu M 1.3/12

Öffentliche Konsultation zu M 1.3/12 – Entwurf einer Vollziehungshandlung betreffend den Markt „Zugangsleistungen für Privatkunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Endkundenmarkt)“


Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.
Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Dieser Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Marktdefinition und -analyse des Endkundenmarktes „Zugangsleistungen für Privatkunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten“. Der Entwurf der Vollziehungshandlung sieht vor, festzustellen, dass A1 TA auf dem gegenständlichen Markt über beträchtliche Marktmacht verfügt und spezifische Verpflichtungen nach § 37 Abs 1 TKG 2003 aufzuerlegen.

Der Entwurf ist unten zum Download bereitgestellt.

Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf "M 1.3/12" bis spätestens 16.05.2013, 12:00 Uhr an

konsultationen@rtr.at oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich

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