• Bereich
    TKK
  • Datum
    30.04.2013
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Konsultation zu M 1.8/12 - Anrufzustellung in die individuellen öffentlichen Telefonnetze an festen Standorten

Öffentliche Konsultation zu M 1.8/12 - Anrufzustellung in die individuellen öffentlichen Telefonnetze an festen Standorten - Neuerliche Konsultation des Maßnahmenentwurfes für alternative Betreiber


Gemäß § 128 Abs 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. Die Maßnahmenentwürfe im Verfahren M 1.8/12 wurden bereits national konsultiert (§ 128 TKG 2003) und – soweit der Maßnahmenentwurf A1 Telekom Austria AG betrifft – unionsweit mit der Europäischen Kommission, dem GEREK und den Regulierungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten koordiniert (§ 129 TKG 2003). Hinsichtlich des Entwurfes einer Vollziehungshandlung für alternative Betreiber (ANB) äußerte die Europäische Kommission Bedenken. Folgende Änderung des Entwurfs einer Vollziehungshandlung wird konsultiert:

  • Entwurf einer Vollziehungshandlung ANB: Auferlegung der Verpflichtung zur direkten und indirekten Zusammenschaltung gemäß § 41 Abs 2 Z 9 TKG 2003 (Spruchpunkt I.C.1., Festgestellter Sachverhalt II. B.3.2., Begründung II.D.6.1.)

Der Entwurf steht unten zum Download bereit.

Allfällige Stellungnahmen zu den Änderungen des Entwurfes senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 07.05.2013, 12:00 Uhr, an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich

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