Gemäß § 128 Abs 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Der Entwurf der Vollziehungshandlung betrifft die Feststellungen, dass atms Telefon- und Marketing Services GmbH, Schuster & Kyba Gesellschaft m.b.H., 3 U Telecom GmbH, FINAREA SA jeweils auf „ihrem“ Markt für Anrufzustellung in das eigene öffentliche Telefonnetz an festen Standorten iSd § 36 Abs 1 TKG 2003 über beträchtliche Marktmacht verfügt, sowie die Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen gemäß § 37 Abs 1 TKG 2003.
Der Entwurf steht unten zum Download bereit.
Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 20.05.2014, 12:00 Uhr, an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
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Österreich