• Bereich
    TKK
  • Datum
    13.10.2015
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Konsultation zu M 1.2/15 - Terminierung in einzelne öffentliche Telefonnetze an festen Standorten

Öffentliche Konsultation zu M 1.2/15 - Terminierung in einzelne öffentliche Telefonnetze an festen Standorten


Gemäß § 128 Abs 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der Entwurf der Vollziehungshandlung betrifft die Änderungen der Bescheide zu M 1.8/12-148-181 vom 30.09.2013 und M 1.11/12-50-53 vom 14.07.2014 dahingehend, dass auf den Märken "Terminierung in einzelnen öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten" die in den genannten Bescheiden angeordneten Entgelte nur für jenen Verkehr zur Anwendung kommen, der in Österreich oder einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraumes originiert.

Der Entwurf steht unten zum Download bereit.

Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 29.10.2015 an

konsultationen@rtr.at oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich

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