Gemäß § 128 Abs 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Der Entwurf der Vollziehungshandlung betrifft die Änderungen der Bescheide zu M 1.8/12-148-181 vom 30.09.2013 und M 1.11/12-50-53 vom 14.07.2014 (jeweils in der Fassung vom 21.12.2015) dahingehend, dass für Verkehr, der in bestimmten Ländern innerhalb des EWR originiert, höhere näher bestimmte Obergrenzen für die Verrechnung von Terminierungsentgelten zur Anwendung kommen.
Der Entwurf steht unten zum Download bereit.
Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 15.2.2016, 12:00 Uhr einlangend, an
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
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Österreich