Gemäß § 128 Abs 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft den Mark für Festnetzoriginierung und sieht vor, dass dieser Markt nicht mehr für eine sektorspezifische Regulierung relevant ist. Die noch bestehenden Verpflichtungen der A1 Telekom Austria AG (Bescheid M 7/06) sollen mit Ablauf des Monats, in dem der gegenständliche Bescheid erlassen wird, aufgehoben werden.
Der Entwurf steht unten zum Download bereit.
Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens 31.01.2017, 12:00 Uhr, an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich