Die Regulierungsbehörde hat interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.
§ 23 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl I 70/2003 idF BGBl I 44/2014, sieht eine Verordnungsermächtigung zugunsten der RTR-GmbH im Bereich der Übertragung von Nummern zwischen Mobilfunknetzen vor.
Ziel dieser Novelle ist eine inhaltliche Überarbeitung der Nummernübertragungsverordnung 2012 (NÜV 2012, BGBl II 48/2012) vor dem Hintergrund des technologischen Fortschritts, aus Rechtssicherheitserwägungen und zum Abbau von Wechselbarrieren.
Stellungnahmen zum Entwurf der Novelle der NÜV 2012 senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 21.10.2015 an
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Austria
Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.