• Bereich
    TKK
  • Datum
    31.03.2004
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation der TKK gem. § 128 TKG 2003: Z 19/03 Tele2 - Telekom Austria

Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Dieser Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Zusammenschaltung der Kommunikationsnetze der Tele2 Telecommunication Services GmbH als MVNO und der Telekom Austria AG gemäß §§ 48, 50 TKG 2003 und ist unten zum Download bereitgestellt.

Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 29.4.2004 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

Mariahilfer Straße 77-79

A-1060 Wien; Österreich

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