• Bereich
    TKK
  • Datum
    29.09.2005
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Konsultation Z 2, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14/05 Festlegung von Entgelten für die Terminierung

Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Diese Entwürfe von Vollziehungshandlungen betreffen die Festlegung von Entgelten für die Terminierung in die öffentlichen Mobiltelefonnetze der Mobilkom Austria AG & Co KG, T-Mobile Austria GmbH, One GmbH, tele.ring Telekom Service GmbH sowie Hutchison 3G Austria GmbH.

Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 28.10.2005 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Österreich

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