Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.
Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Diese Entwürfe von Vollziehungshandlungen betreffen die Feststellungen der TKK, dass Telekom Austria AG auf den Märkten gem. § 1 Z 1 - 4, 6 der TKMVO 2003 idgF über beträchtliche Marktmacht verfügt und dass spezifische Verpflichtungen nach §§ 38 ff. TKG 2003 auferlegt werden. Auf dem Markt gem. § 1 Z 5 TKMVO 2003 idgF wurde hingegen effektiver Wettbewerb festgestellt. Die Entwürfe sind unten zum Download bereitgestellt.
Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese Konsultation bis spätestens 15.02.2007 an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Österreich GmbH