• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    16.01.2004
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Konsultation der Kommunikations­parameter-, Entgelt- und Mehrwerdienste­verordnung - KEM-V


Mit In-Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf dem betreffenden Markt haben werden. Gemäß § 63 Abs. 1 TKG 2003 hat die RTR-GmbH mit Verordnung einen Plan für Kommunikationsparameter (ggf. Teilpläne) zu den Schwerpunkten

  • Voraussetzungen für die Zuteilung
  • Verhaltensvorschriften bei der Nutzung


zu erlassen. Weiters kann bzw. hat sie gemäß §§ 24 Abs. 1 und 2 TKG 2003 mit Verordnung die näheren Bestimmungen betreffend

  • Entgelte in Rufnummernbereichen mit geregelten Tarifobergrenzen,
  • Entgelte für Rufnummernbereiche für eventtarifierte Dienste einschließlich der Modalität der Mitteilung der Entgelte an die Nutzer und
  • einer transparenten und den erforderlichen Schutz der Nutzer beachtenden Erbringung von Mehrwertdiensten


festzulegen. Nach intensiver Vorbereitung unter Einbeziehung der Marktteilnehmer wurde von der RTR-GmbH ein Entwurf der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) erstellt, welcher nun gemäß § 128 TKG 2003 konsultiert wird. Die Verordnung umfasst den Regelungsinhalt der ehemaligen Nummerierungsverordnung sowie der Entgeltverordnung und wurde zudem um spezielle Regelungen zum Bereich der Mehrwertdienste erweitert. Damit finden sich jetzt sämtliche für die Verwaltung von Rufnummern relevanten Bestimmungen in einer einzigen Verordnung. Für die speziellen Kommunikationsparameter (beispielsweise nationale und internationale Signalling Point Codes – NSPC/ISPC oder Mobile Network Codes – MNC) wurde bereits eine gesonderte Verordnung erlassen. Festgeschrieben werden in der KEM-V unter anderem auch die Ortsnetznamen und die zugehörigen Ortsnetzgrenzen in Österreich. Dies geschieht anhand eines Polygonzuges in einem geografischen Informationssystem. Als Basis dafür dienten Daten der Telekom Austria AG. Bis 13. Februar 2004 konnten die geplanten Ortsnetzgrenzen grafisch abgerufen werden. Zur leichteren Lesbarkeit finden sich die erläuternden Bemerkungen für den Zeitraum der Konsultation direkt in den Verordnungstext eingearbeitet. Diese sind grau hinterlegt. Stellungnahmen zum Entwurf einer KEM-V senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 27.02.2004 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wurde aufgrund der Komplexität des Verordnungsentwurfs auf Ansuchen mehrerer Marktteilnehmer um zwei Wochen verlängert. Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

Link zu den Stellungnahmen zur Konsultation

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