• Bereich
    TKK
  • Datum
    03.06.2009
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation des Maßnahmenentwurfs M 12/09 zur Aufhebung von bestimmten spezifischen Verpflichtungen bei terminierenden Mietleitungssegmenten

Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. Dieser Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Aufhebung von bestimmten spezifischen Verpflichtungen bei terminierenden Mietleitungssegmenten mit hohen Bandbreiten von mehr als 155 Mbit/s bzw. mit beiden Enden in einer der Städte Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Graz, Hallein, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Steyr, Wels und Wien. Der Entwurf ist unten zum Download bereitgestellt. Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf "M 12/09" bis spätestens 01.07.2009 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Österreich

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