• Bereich
    TKK
  • Datum
    16.06.2009
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zu M 13/09 - Aufhebung von regulatorischen Verpflichtungen betreffend Transitleistungen

Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. Dieser Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Aufhebung von regulatorischen Verpflichtungen betreffend Transitleistungen. Der Entwurf ist unten zum Download bereitgestellt. Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf "M 13/09" bis spätestens 10.07.2009 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich

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