Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. Dieser Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Feststellung der TKK, dass auf dem Vorleistungsmarkt für den breitbandigen Zugang Telekom Austria TA AG über beträchtliche Marktmacht verfügt und dass ihr spezifische Verpflichtungen nach §§ 38 ff. TKG 2003 auferlegt werden. Der Entwurf ist unten zum Download bereitgestellt. Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 18.03.2008 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77-79 A-1060 Wien; Österreich