Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf einer Vollziehungshandlung gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern dieser beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben wird. Das Konsultationsverfahren sowie dessen Ergebnisse ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. M 6/09: Dieser Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Analyse des nationalen Endkundenmarktes für Mietleitungen bis einschließlich 2,048 Mbit/s Der Entwurf ist unten zum Download bereitgestellt. Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf "M 6/09" bis spätestens 10.08.2010 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77-79 A-1060 Wien; Österreich