• Bereich
    TKK
  • Datum
    04.09.2007
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Konsultation zu M 15a-e/03, M 13a-e/06 Terminierung in individuellen öffentlichen Mobiltelefonnetzen

Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. Diese Entwürfe von Vollziehungshandlungen betreffen die Feststellungen, dass auf den Märkten "Terminierung in individuellen öffentlichen Mobiltelefonnetzen" iSd § 1 Z 15 TKMVO 2003 Mobilkom Austria AG, T-Mobile Austria GmbH, ONE GmbH sowie Hutchison 3G Austria GmbH jeweils über beträchtliche Marktmacht verfügen sowie die Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen für die Mobilbetreiber gemäß § 37 Abs. 2 TKG 2003 auf diesen betreiberindividuellen Terminierungsmärkten. Die Entwürfe stehen - unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen - unten zum Download bereit. Allfällige Stellungnahmen zu diesen Entwürfen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 28.9.2007, 12:00 Uhr, an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77-79 A-1060 Wien; Österreich


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