• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    04.03.2002
  • Kategorie
    Konsultationen

Konsultation zu Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit Mehrwertdiensten

Die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat von 1998 bis 2001 bei den insgesamt 3.480 bei ihr eingegangenen Beschwerden beobachtet, dass sich ein Großteil davon auf die Höhe von Telefonrechnungen bezog, die auf die Inanspruchnahme von - kostenintensiven - Mehrwertdiensten zurückzuführen war. In den Jahren 2000 und 2001 konnte dabei ein massiver Anstieg von Beschwerden im Zusammenhang mit über ein PC-Modem hergestellte Datenverbindungen zu inländischen Mehrwertnummern verzeichnet werden. In den nach § 116 TKG eingeleiteten Schlichtungsverfahren zeigte sich, dass diese Verbindungen im Regelfall durch sogenannte Dialer-Programme hergestellt worden waren.

Gerade das Beispiel der Dialer-Programme mit den damit verbundenen Beschwerden zeigt deutlich, dass für die geordnete Erbringung von Mehrwertdiensten die nötigen Rahmenbedingungen fehlen. Diese Rechtsunsicherheit ist nicht nur für die Konsumenten, sondern auch für die Netzbetreiber und die Anbieter von Mehrwertdiensten problematisch. Zum Schutz der Konsumenten und zwecks Reduktion der sowohl auf Betreiber- als auch auf Regulierungsseite entstehenden Aufwände führt die RTR-GmbH daher ein Konsultationsverfahren durch, das von folgenden Zielkriterien geleitet wird:

  • Schutz der Konsumenten (im wesentlichen vor überhöhten Telefonrechnungen)
  • Schaffung von stabilen Bedingungen für die Erbringung von Mehrwertdiensten
  • Hintanhaltung von Beschwerden, die im Zusammenhang mit Mehrwertdiensten stehen
  • Effektive und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigende Abwicklung von Beschwerdefällen
  • Schaffung eines Wissenspools zum gesamten Themenkomplex der Mehrwertdienste


Wir laden die interessierte Öffentlichkeit ein, zu den Diskussionspunkten (das Konsultationsdokument steht als Download zur Verfügung) - insbesondere zu den Präventionsmaßnahmen in Kapitel 2 - schriftlich Stellung bis zum 02.04.2002 zu nehmen. Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an schlichtungsstelle@rtr.at. Wir werden die einlangenden Beiträge auf unserer Website allen Interessierten zugänglich machen und erforderlichenfalls die Ergebnisse im Rahmen einer Besprechung diskutieren. Hinsichtlich der Veröffentlichung werden wir Wünsche nach Geheimhaltung selbstverständlich berücksichtigen.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

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