Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH überprüft im Auftrag der Telekom-Control-Kommission das von A1 Telekom Austria AG veröffentlichte Allgemeine Standardangebot zur physischen Entbündelung und Teilentbündelung der TASL (Reference Unbundling Offer 2010) und führt im Zeitraum vom 22.10.2010 bis 12.11.2010 eine Konsultation zu diesem Thema durch. Mit Bescheid M 3/09-103 vom 06.09.2010 stellte die Telekom-Control-Kommission fest, dass A1 Telekom Austria AG auf dem Vorleistungsmarkt "Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen (Vorleistungsmarkt)" iSd § 1 Z 3 TKMV 2008 über beträchtliche Marktmacht verfügt und verpflichtete sie unter anderem dazu, binnen vier Wochen ein Allgemeines Standardangebot zur physischen Entbündelung und Teilentbündelung der TASL zu veröffentlichen. Dieses Standardangebote finden sich unter folgendem Link: http://business.telekom.at/agbs/Vertrag_ueb_den_Zugang_z_Teilnehmeranschlussleitung.pdf Interessierte Parteien werden eingeladen, ihre Anmerkungen zu dem Standardangebot einzubringen. Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte bis spätestens 12.11.2010 mit dem Betreff/Kennwort "Allgemeines Standardangebot zur physischen Entbündelung und Teilentbündelung der TASL" an mailto:konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
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1060 Wien
Austria Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der Website der RTR-GmbH veröffentlicht.