Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Diese Entwürfe von Vollziehungshandlungen betreffen die Zusammenschaltung der Kommunikationsnetze der Telekom Austria AG mit jenen der atms Telefon- und Marketing Services GmbH und der Finarea S.A. gemäß §§ 48, 50 TKG 2003 und sind unten zum Download bereitgestellt. Die Maßnahmenentwürfe behandeln jeweils die Thematik Inkassoentgelt der Telekom Austria AG und Kostenersatz für die Behandlung von Teilnehmereinwendungen gegen Mehrwertdienste, der Maßnahmenentwurf im Verfahren Z 4/04 behandelt zusätzlich die Rufnummerneinrichtungskosten. Allfällige Stellungnahmen zu den Entwürfen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf "Anhang 17" bis spätestens 14.09.2005 an
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
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