Gemäß Telekommunikationsgesetz 2003 in der geltenden Fassung hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.
Die Zuständigkeit für die Nummernübertragungsverordnung (NÜV) ist aufgrund der 7. Novelle des TKG 2003 (BGBl. I Nr. 102/2011) von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die RTR-GmbH übergegangen.
Ziel dieser Verordnung ist eine inhaltliche Überarbeitung der bis zum 1. März 2012 in Kraft stehenden Nummernübertragungsverordnung (BGBl. II Nr. 513/2003) im Sinne regelungsökonomischer sowie sich seit Erlassung dieser Verordnung ergebenden praxisrelevanter Erwägungen.
Stellungnahmen zum oben angeführten Entwurf der NÜV 2012 senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 08.02.2012 an
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Austria
Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.