Gemäß § 128 TKG 2003 hat die Regulierungsbehörde innerhalb einer angemessenen Frist interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Gemäß § 36 Abs. 1 TKG 2003 hat die Regulierungsbehörde durch Verordnung die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte, entsprechend den nationalen Gegebenheiten, im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts, unter Berücksichtigung der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung, festzulegen. Der nachfolgende Entwuf zur Novelle der TKMV 2008 betrifft die Definition des Endkundenmarktes für Gespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten. Der unten zum Download bereitgestellte Begleittext entspricht zu großen Teilen dem anläßlich der Konsultation der TKMV 2008 zum Download bereitgestellten Begleittext für die Festnetz-Endkundenmärkte. Um einen gesamthaften Überblick über die angestellten Substitutionsüberlegungen auf den Festnetz-Endkundenmärkten zu erhalten, wurde der bereits konsultierte Begleittext spezifisch im Hinblick auf den Endkundenmarkt für Gespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten adaptiert und erweitert. Die für die nunmehrige Novelle der TKMV 2008 relevanten Stellen finden sich insbesondere in den Kapiteln 3.3.2, 3.4, 4.3 und 4.4.2 des unten bereitgestellten Begleittextes. Stellungnahmen zu dem oben angeführten Entwurf senden Sie unter Bezugnahme auf diese Konsultation (Kennwort Konsultation - Entwurf TKMV 2008) bis spätestens 20.02.2009 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien Österreich Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.