Gemäß § 128 Abs 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Dieser Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Anordnung von Entgelten für Zusammenschaltungsleistungen im Festnetz im Verhältnis zwischen der Telekom Austria TA AG und der Hutchison 3G Austria GmbH.
Der Entwurf steht unten zum Download bereit.
Allfällige Stellungnahmen zu diesen Entwürfen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 19. Mai 2009, 12:00 Uhr, an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich