Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Im vorliegenden Entwurf einer Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) wird eine neue Bestimmung betreffend die Sicherstellung der Authentizität von alphanumerischen Absenderkennungen bei Nachrichtendiensten geschaffen. Im Einzelnen umfasst die Novelle folgende Änderungen
Von der RTR-GmbH wird der vorliegende Entwurf zur 10. Novelle der KEM-V 2009 nun gemäß § 206 TKG 2021 bis 20.02.2026 konsultiert. Die erläuternden Bemerkungen sind im Konsultations-dokument jeweils direkt angefügt.
Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Novelle der KEM-V 2009 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 20.02.2026 an
konsultationen@rtr.at oder
Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria
Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.