• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    02.10.2023
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation der RTR zum Entwurf einer Novelle der Kommunikations­­parameter-, Entgelt- und Mehrwert­dienste­verordnung 2009 (KEM-V 2009)

Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungs­handlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultations­­verfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Im vorliegenden Entwurf einer Novelle der Kommunikation­s­parameter-, Entgelt- und Mehrwertdienste­verordnung 2009 (KEM-V 2009) wird eine neue Bestimmung zur Verhinderung des Spoofing mit österreichischen Telefon­nummern innerhalb Österreichs geschaffen. Im Einzelnen umfasst die Novelle folgende Änderungen

  • Aufnahme eines neuen § 5a ("Maßnahmen gegen die unzulässige Anzeige von Rufnummern – Spoofing") in die KEM-V 2009
  • Begleitende Anpassungen im bestehenden § 5 KEM-V 2009 an die  neu zu erlassende Regelung
  • Regelungen betreffend das In-Kraft-Treten der o.a. Änderungen unter Berücksichtigung von Übergangsfristen

Von der RTR wird der vorliegende Entwurf zur 9. Novelle der KEM-V 2009 nun gemäß § 206 TKG 2021 bis 02.11.2023 konsultiert. Zur leichteren Lesbarkeit ist im Konsultations­dokument der Text der Novelle im Änderungsmodus in die aktuell gültige Fassung der Verordnung eingearbeitet, erläuternde Bemerkungen sind jeweils direkt angefügt. Weiters wird der änderungsbedürftige § 5 abgebildet.

Stellungnahmen zum Entwurf der 9. Novelle der KEM-V 2009 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 02.11.2023 an

konsultationen@rtr.at oder

Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.

Link zu den Stellungnahmen zur Konsultation.

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