Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Im vorliegenden Entwurf einer Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) wird eine neue Bestimmung zur Verhinderung des Spoofing mit österreichischen Telefonnummern innerhalb Österreichs geschaffen. Im Einzelnen umfasst die Novelle folgende Änderungen
Von der RTR wird der vorliegende Entwurf zur 9. Novelle der KEM-V 2009 nun gemäß § 206 TKG 2021 bis 02.11.2023 konsultiert. Zur leichteren Lesbarkeit ist im Konsultationsdokument der Text der Novelle im Änderungsmodus in die aktuell gültige Fassung der Verordnung eingearbeitet, erläuternde Bemerkungen sind jeweils direkt angefügt. Weiters wird der änderungsbedürftige § 5 abgebildet.
Stellungnahmen zum Entwurf der 9. Novelle der KEM-V 2009 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 02.11.2023 an
Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria
Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.
Link zu den Stellungnahmen zur Konsultation.