• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    09.01.2026
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Einreichfrist
    15.02.2026

Konsultation Dienstequalitätsverordnung (DQV)

Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft den Erlass einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH in Abstimmung mit dem zuständigen Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport gemäß § 46 Abs 4 TKG 2021 sowie unter Berücksichtigung der GEREK-Leitlinien Art 4 Abs 1 lit d der Verordnung (EU) 2018/1971 und von Anhang X der Richtlinie (EU) 2018/197. Mit dem Erlass dieser Verordnung werden Regelungen getroffen, welche Parameter für die Dienstequalität festlegen und die Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser normieren sowie geeignete Maßnahmen vorgeschrieben, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehen und diese in die Lage versetzen, Telekommunikationsdienste gleichermaßen wie Menschen ohne Behinderungen in Anspruch nehmen zu können. Durch diese Verordnung wird auch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf Notrufe ergänzt (vgl Art 2 Abs 2 Z 1 Barrierefreiheitsgesetz – BaFG). Ziel dieses Verordnungsentwurfes ist Transparenz für den Endnutzer zu schaffen, den Qualitätswettbewerb zu fördern und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu erfüllen.

Der Entwurf der Verordnung sowie die Erläuterungen stehen unten zum Download bereit.

Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den "Entwurf zur DQV" bis spätestens 15.02.2026 an

konsultationen@rtr.at  oder


Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.

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